Impfhinweis

Vor jeder Impfung sollte der Impfpass vorgelegt werden, damit eine sachgemäße Beratung stattfinden kann. Die bisherigen Impfungen werden computerunterstützt ausgewertet und Sie werden über die ausstehenden und notwendigen Impfungen aufgeklärt (nach STIKO). Nach entsprechender Aufklärung sowie dem Unterschreiben des Aufklärungsbogens kann die Impfung durchgeführt werden. Minderjährige können nicht ohne Anwesenheit der Eltern geimpft werden.

Reisemedizinische Beratung darf nicht auf Chipkarte durchführt werden. Sie erhalten hierfür eine Rechnung nach GOÄ.