Individuelle Gesundheitsleistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen, die:

  1. durch die gesetzlichen Krankenkassen von der Erstattung ausgeschlossen sind, wie z.B: Vitamine oder Nahrungsergänzungen;
  2. prophylaktisch ohne klinischen Hinweis bzw. Krankheitsverdacht angefordert werden, wie z.B. Arteriosklerose-Prophylaxe, Bestimmung des persönlichen Risikos, an einem bestimmten Leiden zu erkranken;
  3. auf Wunsch des Patienten durchgeführt werden, wie z.B. Tumormarker ohne klinischen Hinweis, Bestimmung der immunologischen Verhältnisse.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf folgende gesetzliche Vorschrift hinweisen, welche im SGB V, drittes Kapitel, zweiter Abschnitt ß12(1) definiert wird (www.bundesrecht.juris.de/sgb5_/index.html):

„(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. „

Dennoch kann jeder Versicherte nicht nur die ausreichende, sondern die gute oder sehr gute medizinische Versorgung aus gutem Grunde anstreben. In diesem Fall handelt es sich um besagte individuelle Gesundheitsleistungen, in deren Rahmen die Inhalte, die Art und die Intensität der medizinischen Beratung und Versorgung unter vorheriger Kenntnis der entstehenden Kosten besprochen und behandelt werden.

Die durch individuelle Gesundheitsleistungen entstehenden Kosten werden vorher mitgeteilt, die Vereinbarung wird in einem Behandlungsvertrag festgehalten und wird damit rechtsverbindlich. Die Abrechnungsziffern ergeben sich aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Beispiele für IGEL in meiner Praxis:

Reisemedizinische Beratung: GOÄ-Ziffer 1 (2,3fach) = 10,72 Euro + Erstellung eines schriftlichen Therapie-/Impfplanes GOÄ-Ziffer 75 (2,3-fach) = 17,43 Euro + GOÄ-Ziffer 375 (pro Injektion) (2,3-facher-Satz) = 10,72 Euro.

Vitamin-12-Substitution: GOÄ-Ziffer 252 (2,3fach) = 5,36 Euro zuzüglich Kosten für Medikament ergibt Gesamtkosten = 10,00 ¨.

Hausbesuche als Wunschleistung ohne medizinische Indikation

Gutachten/Stellungsnahme/Widerspruchsformulierung individuell: 20,81 Euro

Laboranalytik/-besprechung bei Wunschlabor: 10,72 Euro