Impfungen
Vor jeder Impfung muss der Impfpass vorgelegt werden, damit eine medizinisch gründliche Beratung stattfinden kann. Dieser wird computerunterstützt ausgewertet und Sie werden über die ausstehenden und notwendigen Impfungen aufgeklärt (nach STIKO). Nach entsprechender Aufklärung sowie dem Unterschreiben des Aufklärungsbogens kann die Impfung durchgeführt werden.
Minderjährige können nicht ohne Anwesenheit der Eltern geimpft werden.
Reisemedizinische Beratung darf nicht auf Chipkarte durchführt werden. Sie erhalten hierfür eine Rechnung nach GOÄ.
Für die alleinige Impfberatung und Impfung brauchen Sie keine Praxisgebühr zu entrichten.


